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Falsche Vorurteile über Hanf

Der Europäische Gerichtshof hat heute ein richtungsweisendes Urteil zum freien Warenverkehr mit CBD gesprochen: Im Zuge eines Verfahrens über die Vermarktung von CBD-Produkten am europäischen Binnenmarkt stellte der Gerichtshof fest: „Das in Rede stehende CBD kann nicht als „Suchtstoff“ angesehen werden.“ Weiter schreibt der EuGH: „Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

Neues EuGH-Urteil bestätigt: CBD kein Suchtmittel

Laut EuGH fällt CBD auch weder unter das „Übereinkommen über psychotrope Stoffe" noch unter die „UN Suchtgiftkonvention". Jede Entscheidung der UNODC über die Empfehlungen der WHO zu Cannabis in der Konvention Anfang Dezember in Wien haben damit keinen nachteiligen Einfluss mehr auf unsere Produkte.

Hier der Link zum Pressestatement des EuGH von heute
 
Wir freuen uns über diese weitreichende Entscheidung! Für uns bedeutet das, dass wir mit voller Kraft weiter machen - gemeinsam mit euch, für die Gesundheit und das Wohlbefinden.

► Hier findest du alle unsere österreichischen Cannabisprodukte und hier ein paar wichtige Fakten.